1.1. Den vertraglichen Leistungen der Ideen
und Party GmbH liegen die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen
zugrunde.
1.2. Entgegenstehende Bedingungen des
Kunden erkennt die Ideen und Party
GmbH nicht an, auch wenn die Ideen
und Party GmbH Aufträge ausführt,
ohne zuvor nochmals ausdrücklich den
Bedingungen des Kunden
widersprochen zu haben.
1.3. Diese Bedingungen gelten auch für
zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne
dass es einer erneuten ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf.
§ 2 Vertragsschluss
2.1. Unser Angebot in Form der Vorlage einer Veranstaltungsplanung ist bis zum
Zustandekommen des Vertrages
freibleibend.
2.2. Mit der Annahme der von der Ideen und
Party GmbH vorgeschlagenen
Veranstaltungsplanung erklärt der Kunde
verbindlich, den Auftrag erteilen zu
wollen.
2.3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen
Annahme durch die Ideen und Party
GmbH zustande.
§ 3 Bezahlung
3.1. Bei Vertragsschluss leistet der Kunde eine Anzahlung von 75% des zuletzt
genehmigten Budgets.
Nach Durchführung der Veranstaltung
erfolgt die Endabrechnung durch die
Ideen und Party GmbH.
Die Rechnung ist 10 Tage nach Eingang
fällig.
Alle Preise sind Nettopreise, falls
nicht anders ausgewiesen.
3.2. Die Ideen und Party GmbH und der
Kunde können von Ziff. 3.1.
abweichende Zahlungsmodalitäten
und – termine vereinbaren.
3.3. Angefallene Spesen stellt die Ideen und
Party GmbH dem Kunden neben dem
(Brutto-) Veranstaltungspreis
gesondert in Rechnung. Entsprechende
Originalbelege werden dem Kunden
ausgehändigt. § 4 Leistungen
4.1. Die Leistungen ergeben sich aus dem detaillierten Angebot, welches im von
der Ideen und Party GmbH erstellten
Konzept ausgeführt ist.
4.2. Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistungen erweitern,
bedürfen für ihre Verbindlichkeit
der ausdrücklichen Bestätigung durch
die Ideen und Party GmbH.
4.3. Die bei Buchung evtl. herangezogenen
bildlichen Informationen und Inhalte
haben lediglich einen
unverbindlichen Informationscharakter,
ohne dass deren Inhalte gewährleistet
werden. § 5 Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Vertrages,
die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Veranstaltung nicht
beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.2. Im Falle der Erhöhung der Umsatzsteuer
im Zielgebiet (Land der Veranstaltung)
behält sich die Ideen und Party GmbH
das Recht vor, diese entsprechend
anzupassen und in Rechnung zu stellen.
5.3. Ein berechnetes Agenturhonorar ergibt
sich aus Erfahrungswerten sowie aus
einem internen Zeiterfassungsprogramm.
Die Ideen und Party GmbH behält sich
vor, bei ersichtlichem Mehr-, bzw.
Minderaufwand die ursprünglich
kalkulierte Zeitberechnung entsprechend
anzugleichen.
5.4. Alle Preise für die Leistungen im
Ausland wurden mit der im Angebot
definierten Kursumrechnung berechnet.
Kursänderungen sind vorbehalten.
5.5. Die Ideen und Party GmbH ist
verpflichtet, den Kunden über
Leistungsabänderungen oder
Leistungsabweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. § 6 Stornierung / Aufhebung des Vertrages/ Umbuchung
6.1. Im Falle von Komplett- und / oder Teilstornierungen durch den Kunden
werden die Kosten der einzelnen
Leistungsträger dem Kunden in
Rechnung gestellt.
Mit Vertragsabschluss erkennt der Kunde
die Stornobedingungen der einzelnen
Leistungsträger sowie der Ideen und
Party GmbH an.
Deren Aushändigung kann der Kunde im
Bedarfsfall von der Ideen und Party
GmbH verlangen.
Erfahrungsgemäß liegen die
voraussichtlichen Stornierungsgebühren
der Leistungsträger ohne Anspruch auf
Verbindlichkeit und Richtigkeit:
bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
bei 30% des vereinbarten Umsatzes
30 Tage bis 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn: bei 50% des
vereinbarten Umsatzes 14 Tage bis 02
Tage vor Veranstaltungsbeginn : bei 80%
des vereinbarten Umsatzes
1 Tag vorher bis Veranstaltungsbeginn:
bei 100% des vereinbarten Umsatzes
6.2. Darüber hinaus kann die Ideen und Party
GmbH die Erstattung eigener bis zum
Stornozeitpunkt erbrachter Leistungen
und Aufwendungen auf Stundenbasis,
oder nach Beleg abrechnen.
6.3. Änderungen sind mit Kosten verbunden.
Zusätzliche Kosten weiterer
Leistungsträger bleiben vorbehalten.
6.4. Wird die Veranstaltung infolge bei
Vertragsschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl die Ideen und Party GmbH als
auch der Kunde den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt,
so kann die Ideen und Party GmbH für
die bereits erbrachten Leistungen
eine angemessene Entschädigung
verlangen. § 7 Haftung
7.1. Die Ideen und Party GmbH haftet nicht für Leistungen, die aufgrund höherer
Gewalt und schlechtem Wetter nicht
umgesetzt werden können.
7.2. Die nachfolgenden Bestimmungen
gelten für den Fall, dass die von der
Ideen und
Party GmbH
durchzuführende Veranstaltung als
Reise im Sinne der §§ 651 a ff.
Bürgerliches Gesetzbuch
zu qualifizieren ist.
7.3. Die vertragliche Haftung von der Ideen
und Party GmbH für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Betrag, der sich aus dem
Betrag Veranstaltungspreis/
Teilnehmerzahl ergibt, beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Teilnehmers
weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit die Ideen und Party GmbH
für einen dem Teilnehmer
entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.4. Die Ideen und Party GmbH haftet nicht
für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden und in der Veranstaltungs-
konzeptionausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Eine Haftung für Leistungsstörungen in
Zusammenhang mit nicht
vorhersehbaren Ereignissen, wie
Unwetter, Krieg, Streik, etc. ist ebenfalls
ausgeschlossen.
7.5. Ein Schadensersatzanspruch gegen die
Ideen und Party GmbH ist insofern
beschränkt oder ausgeschlossen,
als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften,
die auf die von einem Leistungsträger zu
erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadenersatz
gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
§ 8 Salvatorische Klausel
8.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge.
§ 9 Werbung
9.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Ideen und Party
GmbH mit der für ihn durchgeführten
Veranstaltung werben darf. § 10 Urheberklausel
10.1. Urheber- und Eigentumsrechte an allen von der Ideen und Party GmbH
oder von der Ideen und Party GmbH
Beauftragten erstellten Konzepten,
Entwürfen, Grafiken, Zeichnungen und
sonstigen Unterlagen stehen
ausschließlich der Ideen und Party
GmbH zu und sind somit in der
vorliegenden Form urheberrechtlich
geschützt.
10.2. Die Umsetzung ohne Mitwirkung von
der Ideen und Party GmbH sowie die
Verteilung, Zitierung und
Vervielfältigung – auch auszugsweise –
zum Zwecke der Weitergabe an Dritte
ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung von der Ideen und Party
GmbH gestattet. § 11 Quellenschutz
11.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Geschäfte, auch nicht über
vorgeschobene Dritte, gleichgültig ob
natürliche oder juristische Personen, mit
den bekannt gegebenen Kontakten
abzuwickeln.
11.2. Die Dienstleister verpflichten sich
ebenso, keinen direkten Kontakt ohne
ausdrückliche Genehmigung von
der Ideen und Party GmbH mit dem
Kunden einzugehen.§ 12 Gerichtsstand
12.1. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Ideen
und Party GmbH.
Der Gerichtsstand ist der Sitz von der
Ideen und Party GmbH.